Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 218/16 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Zulässige Schätzung der Übernachtungszahlen in Haftungsbescheiden der Stadt Cuxhaven für nicht abgeführte Kurbeiträge
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kurbeiträge dürfen für Gästeübernachtungen geschätzt werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 218/16
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in drei Berufungsverfahren mit Urteilen vom 28. Februar 2018 (Az. 9 LC 217/16, 9 LC 218/16 und 9 LC 220/16) über die Haftung von Unterkunftgebern für nicht eingezogene und nicht abgeführte Kurbeiträge entschieden.Im Ergebnis hat der Senat in einem Fall die Schätzung der Anzahl der Übernachtungsgäste und der Übernachtungen im vorgenommenen Umfang für rechtmäßig gehalten (9 LC 220/16), in einem anderen Fall die Schätzung geringfügig geändert (9 LC 217/16) und in einem weiteren Fall eine Schätzung nicht für rechtmäßig erachtet, weil der betroffene Kläger nach Überzeugung des Senats die Anzahl der Übernachtungsgäste zumindest nachträglich ordnungsgemäß angegeben hatte (9 LC 218/16).
- OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 218/16
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in drei Berufungsverfahren mit Urteilen vom 28. Februar 2018 (Az. 9 LC 217/16, 9 LC 218/16 und 9 LC 220/16) über die Haftung von Unterkunftgebern für nicht eingezogene und nicht abgeführte Kurbeiträge entschieden.Im Ergebnis hat der Senat in einem Fall die Schätzung der Anzahl der Übernachtungsgäste und der Übernachtungen im vorgenommenen Umfang für rechtmäßig gehalten (9 LC 220/16), in einem anderen Fall die Schätzung geringfügig geändert (9 LC 217/16) und in einem weiteren Fall eine Schätzung nicht für rechtmäßig erachtet, weil der betroffene Kläger nach Überzeugung des Senats die Anzahl der Übernachtungsgäste zumindest nachträglich ordnungsgemäß angegeben hatte (9 LC 218/16).